Das Zollfreigebiet stellt eine ideale Lösung für diejenigen Firmen dar, die die Waren von außerhalb der Europäischen Union importieren. Es ist eine ausgesonderte Zone, wo die Waren unter Zollaufsicht gelagert werden und mit Steuern oder Zollgebühren nicht belastet werden. Das Zollfreigebiet stellt eine wichtige Stelle in der internationalen Logistik dar. Die Lagerung von Waren auf dem Zollfreigebiet ist nicht zeitbegrenzt, so dass die Waren auf dem polnischen Markt oder in den Drittländern erst später verkauft werden können.
Vom 1. Januar 2021 an ist Großbritanien für Polen ein Drittland (Brexit). Die Geschäfte mit den Vertragspartnern aus diesem Staat sind nicht mehr als eine innergemeinschaftliche Lieferung oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren betrachtet. An dieser Stelle treten entsprechend Export und Import auf.
Auf dem Zollfreigebiet ist es möglich:
- die Zollgebühren und Steuer erst zum Zeitpunktder Zulassung der Ware zum Verkehr zu bezahlen,
- die Ware zeitlich nicht begrenzt zu lagern,
- die mengenmäßig großen Warenlieferungen in kleinere Partien zu teilen,
- die Sicherheitsleistungen für die Zoll- und Steuerforderungen für die Lagerungszeit nicht zu entrichten,
- mit den ausländischen, in Polen nicht registrierten Firmen zu kooperieren.
Angebot der Zollagentur:
Unsere Zollagentur macht die mit dem Export und Import von Waren verbundenen Formalitäten einfacher und dadurch trägt zur Optimierung der Kosten von Unternehmen bei. Wir bieten Zollabfertigungen, Erstellung der Verbrauchsteuer-Erklärungen, Abfertigungen im Rahmen von vereinfachten Verfahren laut Mehrwertsteuergesetz (Art. 33a), Erstellung von INTRASTAT-Erklärungen, Sicherung von Zollschulden, Garantie im Rahmen des Gemeinsamen Transitverfahrens.
